AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Virtido AG

§1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam „Dienstleistungen“), welche die Virtido AG direkt und unter ihrem Markennamen Virtido (nachfolgend „Firma“) erbringt. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit  der Firma einen Vertrag abgeschlossen haben (nachfolgend „Kunde“).

Die AGB gelten für alle Dienstleistungen, welche die Firma erbringt. Übrige Vertragsbestimmungen wie schriftliche Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements („SLA“), u.s.w., gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor und ergänzen die in diesen AGB definierten Ziffern.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.virtido.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei der Firma bezogen werden.

§2. Leistungen der Firma

Die Firma erbringt Dienstleistung welche vom Kunden in schriftlicher oder mündlicher Form in Auftrag gegeben werden.

Die Firma ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Der Kunde ist einverstanden, dass die für die Aufgabe zur Erfüllung nötigen Daten Dritten im Rahmen der Fremdleistung zur Verfügung gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ausland die Aufbewahrung, Bearbeitung und Weitergabe von Personendaten anderen als den in der Schweiz geltenden Gesetzen unterstehen.

§3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Bei der Erstellung eines Auftrags hat der Kunde der Firma die  Zeit, die maximal zur Durchführung benötigt werden darf und den gewünschten Endtermin rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. Der Kunde teilt der Firma mit, zu welchen Zeitpunkten oder nach wie viel benötigter Zeit erneut mit dem Kunden Rücksprache gehalten werden muss.

Fehler und Verzögerungen durch unklare, falsche oder unvollständige Angaben durch den Kunden können der Firma nicht angelastet werden.

Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, und die fristgerechte Erbringung der Leistung oder Teilleistung dadurch unmöglich wird, ist die Firma berechtigt, von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistung zurückzutreten oder die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen. Mehraufwendungen und -kosten, die der Firma durch Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

§4. Termine

Die Bekanntgabe der maximalen zur Durchführung benötigten Zeit bei Stundenweise errechneten Dienstleistungen bedeutet nicht, dass die Aufgabe in dieser Zeit erledigt werden kann. Die maximale Durchführungszeit dient lediglich als Kostendach für den Kunden.

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von der Firma aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

Befindet sich die Firma in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Firma schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.

§5. Gewährleistung und Haftung

Die Firma erfüllt die Aufträge des Kunden gemäss der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung nach bestem Wissen.

Der Kunde hat allfällige Mängel durch Beanstandungen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von einer Woche nach Erbringung der Leistung durch die Firma, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Die Firma verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Die Haftung der Firma für sämtliche direkten und indirekten, unmittelbaren und mittelbaren Schäden, wird hiermit vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten der Firma verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Die Haftung der Firma für Vermögens-, Mangelfolge-  und andere Folgeschäden sowie entgangener Gewinn ist ausgeschlossen. Die gilt auch für aller Art von Schäden verursacht durch die von der Firma vermittelten externen Mitarbeitern, welche vor Ort in der Räumlichkeiten der Firma und im Auftrag des Kunden arbeiten, sowie für Schäden, welche durch Dritte im Rahmen der Fremdleistung erbracht werden.

§6. Eigentum, Urheberrecht und Nutzung

Ohne anderslautende Bestimmung in der Individualvereinbarung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen eines Projekts erstellten Arbeitsergebnissen,  insbesondere bei Software einschliesslich Dokumentation, für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck.

Alle anderen Nutzungsrechte werden für jedes Projekt individuell als Bestandteil des Vertrags festgelegt.

Der Firma steht ein Nutzungsrecht an den von ihr für den Kunden erstellten Arbeiten und Arbeitsprodukten zu.

§7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung des Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner und deren Mitarbeiter führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet werden.

Die Firma ist berechtigt die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und die Resultate der Aufträge zu Dokumentationszwecken aufzubewahren oder elektronisch zu speichern.

§8. Preise

Die aktuellen und verbindlichen Preise für standardisierte Dienstleistungen sind auf dem Internet unter www.virtido.com publiziert oder bei der Firma direkt erhältlich. Für individuelle Dienstleistungen werden auf Anfrage Offerten ausgestellt. Änderungen von Preisen und Rabatten für Dienstleistungen der Firma sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin möglich. Sind laufende Verträge von Preisänderungen betroffen, werden Kunden rechtzeitig vorgängig über die Preisänderungen informiert. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich und eingeschrieben zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt nach dem Inkrafttreten der neuen Preise oder Rabatte. Die Änderung von Steuer- oder anderen massgeblichen Abgabesätzen sowie von Fremdwährungseinflüssen berechtigt die Firma, ihre Preise ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht.

§9 Zahlungsbedingungen

Für eine standardisierte Dienstleistung gilt Vorauszahlung über den Online-Shop. Für andere Dienstleistungen und auf Anfrage kann eine Rechnung ausgestellt werden. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags spätestens bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Wenn kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat die gemäss schweizerischem Recht geltenden Verzugszinsen  zu bezahlen. Die Firma ist berechtigt, dem Kunden pro ausgestellte Mahnung zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen eine Gebühr zu verrechnen. Weitere Gebühren sind vorbehalten.

Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist die Firma berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen.

§10 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der Firma (oder Ihrer Tochtergesellschaften) oder Dritte im Rahmen der Fremdleistung in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 2 Jahresgehalten des abgeworbenen Mitarbeiters zuzüglich entgangener Umsätze in derselben Zeitperiode. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Diese Abwerbeverbote gelten  für die Dauer des zwischen der Firma (bzw. Ihrer Tochtergesellschaften) und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Ziffern unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

§12 Änderungen

Die Firma ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Zustimmung des Kunden durch Publikation auf der Homepage www.virtido.com zu ändern. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma unterliegt jeweils der auf der Homepage der Firma aufgeschalteten Fassung der AGB.

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Vertragsverhältnisse mit der Firma unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

Für Streitigkeiten aus dem oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Firma und dem Kunden sind die Gerichte der  der Stadt Zürich (Kreis 4) ausschliesslich zuständig.

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